Versicherungssumme bei der Praxisausfallversicherung richtig berechnen: Welche Fixkosten gehören dazu?

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Die Versicherungssumme einer Praxisausfallversicherung sollte sich an den betrieblichen Kosten orientieren, die während eines längeren Ausfalls weiterlaufen. Entscheidend ist deshalb eine möglichst vollständige Erfassung der fortlaufenden Verpflichtungen. Werden einzelne Kostenpositionen übersehen, kann im Leistungsfall eine finanzielle Lücke entstehen.

Warum die richtige Versicherungssumme wichtig ist

Kann ein selbstständiger Praxisinhaber vorübergehend nicht arbeiten, verschwinden die laufenden Kosten des Betriebs nicht automatisch. Gehälter, Miete, Versicherungen, Leasingverträge oder Kreditzinsen können weiterhin fällig werden, obwohl der persönliche Arbeitseinsatz und möglicherweise auch ein wesentlicher Teil der Einnahmen ausfallen.

Für die Ermittlung der Versicherungssumme ist deshalb nicht der gesamte Praxisumsatz ausschlaggebend. Im Mittelpunkt stehen die fortlaufenden betrieblichen Kosten. Als Orientierung kann die Summe der Fixkosten des letzten Jahres dienen.

Merksatz: Für die Summenermittlung ist entscheidend, welche betrieblichen Kosten auch während eines Ausfalls weiterbezahlt werden müssen.

Welche Fixkosten gehören zur Praxisausfallversicherung?

Eine systematische Summenermittlung hilft dabei, wichtige Positionen nicht zu übersehen. Sinnvoll ist eine Aufteilung in mehrere Kostenblöcke:

  • Personalkosten,
  • Praxis-, Kanzlei- oder Bürokosten,
  • relevante betriebliche Steuern,
  • Finanzierungskosten und
  • sonstige fortlaufende Kosten.

Welche Positionen im konkreten Vertrag berücksichtigt werden können, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Personalkosten vollständig erfassen

Bei vielen Praxen bilden die Personalkosten einen erheblichen Teil der laufenden Verpflichtungen. Dabei sollten nicht nur die monatlichen Nettolöhne betrachtet werden.

Zu den typischen Positionen können gehören:

  • Löhne und Gehälter,
  • gesetzliche soziale Aufwendungen,
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
  • freiwillige soziale Aufwendungen,
  • Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung oder Unterstützung,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Fahrtkostenerstattungen,
  • Aushilfslöhne sowie
  • Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls pauschale Lohnsteuer für Aushilfen.

Gerade bei den Personalkosten empfiehlt es sich deshalb, nicht lediglich die monatliche Gehaltsabrechnung heranzuziehen. Arbeitgeberanteile und weitere regelmäßig anfallende Personalnebenkosten gehören ebenfalls in die Betrachtung.

Praxis-, Kanzlei- und Bürokosten berücksichtigen

Der zweite große Kostenblock betrifft die laufenden Aufwendungen für die betrieblich genutzten Räume und die Organisation des Geschäftsbetriebs.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Miete oder Pacht,
  • Energiekosten wie Strom, Gas und Wasser,
  • Reinigung und Instandhaltung der betrieblichen Räume,
  • Porto, Telefon und Internet,
  • Zeitschriften und Fachliteratur,
  • Buchführungskosten,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Reparatur und Instandhaltung technischer Anlagen sowie
  • Leasingzahlungen.

Bei der Berechnung sollte geprüft werden, welche dieser Kosten auch dann weiterlaufen, wenn der Praxisinhaber mehrere Wochen oder Monate nicht selbst arbeiten kann.

Steuern und Finanzierungskosten nicht vergessen

Auch bestimmte betriebliche Steuern können fortlaufende Verpflichtungen darstellen. Dazu können etwa die Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge oder nicht anrechenbare Vorsteuer gehören, sofern diese Positionen im konkreten Fall relevant sind.

Daneben spielen Finanzierungskosten insbesondere bei Praxen mit umfangreicher technischer Ausstattung eine Rolle. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Finanzierungskosten für Praxis- oder Büroeinrichtung, technische Geräte und Betriebsfahrzeuge sowie Fremdkapital- beziehungsweise Bankkreditzinsen und Leasingraten.

Sonstige fortlaufende Kosten erfassen

Nicht jede Praxis hat die gleiche Kostenstruktur. Deshalb sollte zusätzlich geprüft werden, welche individuellen Fixkosten regelmäßig anfallen. Dazu können etwa feste Kostenanteile für Kurierdienste, Laborgemeinschaften, Forschung und Entwicklung oder andere nicht bereits erfasste betriebliche Verpflichtungen gehören.

Versicherungssumme Schritt für Schritt berechnen

Die Ermittlung lässt sich systematisch aufbauen.

1. Jährliche Personalkosten addieren

Zunächst werden sämtliche regelmäßig weiterlaufenden Personalaufwendungen eines Jahres zusammengerechnet. Neben Löhnen und Gehältern sollten dabei auch Arbeitgeberanteile und sonstige feste Personalnebenkosten berücksichtigt werden.

2. Laufende Praxis- und Bürokosten erfassen

Danach werden Miete oder Pacht, Energie, Telefon, Internet, Buchführung, Versicherungen und weitere feste Betriebskosten zusammengestellt.

3. Finanzierung und feste Steuern ergänzen

Im nächsten Schritt kommen dauerhaft bestehende Finanzierungsverpflichtungen, Leasingraten und die relevanten betrieblichen Steuerpositionen hinzu.

4. Individuelle Fixkosten ergänzen

Anschließend werden branchenspezifische oder betrieblich individuelle Kosten aufgenommen, die in den bisherigen Kategorien noch nicht enthalten sind.

5. Gesamtbetrag bilden

Personalkosten + Praxis-/Bürokosten + relevante Steuern + Finanzierungskosten + sonstige fortlaufende Kosten = jährlicher Fixkostenbedarf.

Dieser Gesamtbetrag bildet eine wesentliche Grundlage für die Festlegung der Versicherungssumme.

Vereinfachtes Beispiel

Betragen die ermittelten fortlaufenden Kosten einer Praxis insgesamt 120.000 Euro pro Jahr, sind diese 120.000 Euro zunächst die wirtschaftliche Ausgangsgröße für die weitere Festlegung der Versicherungssumme.

Ob dieser Betrag vollständig abgesichert werden soll, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und davon ab, welchen Teil eines möglichen Ausfalls der Praxisinhaber aus eigenen Mitteln tragen möchte. Eine Versicherungssumme unterhalb der tatsächlichen Fixkosten kann in Betracht kommen, wenn ein Teil des Risikos bewusst selbst getragen werden kann.

Versicherungssumme und Karenzzeit gemeinsam betrachten

Die Versicherungssumme sollte nicht isoliert betrachtet werden. Auch die vereinbarte Karenzzeit beeinflusst, welchen Teil eines Ausfalls die Praxis zunächst selbst finanzieren muss. Wer über ausreichende liquide Rücklagen verfügt, kann gegebenenfalls einen längeren Zeitraum aus eigenen Mitteln überbrücken.

Typische Fehler bei der Berechnung der Versicherungssumme

Ein häufiger Fehler besteht darin, lediglich Miete und Gehälter zusammenzurechnen. Damit bleiben zahlreiche weitere feste Verpflichtungen unberücksichtigt.

  • Arbeitgeberanteile und Personalnebenkosten werden nicht vollständig berücksichtigt.
  • Leasing- oder Finanzierungskosten fehlen.
  • Versicherungsbeiträge werden übersehen.
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten werden nicht berücksichtigt.
  • Branchenspezifische Fixkosten fehlen.
  • Die Berechnung basiert auf veralteten Kosten.
  • Ein zwischenzeitlicher Personalaufbau oder eine höhere Praxismiete wurde noch nicht eingerechnet.

Ebenso sollte der gesamte Praxisumsatz nicht automatisch als Versicherungssumme angesetzt werden. Umsatz und fortlaufende Betriebskosten sind unterschiedliche Größen.

Versicherungssumme regelmäßig überprüfen

Die Kostenstruktur einer Praxis verändert sich im Laufe der Zeit. Neue Mitarbeiter, höhere Gehälter, ein Umzug, zusätzliche Geräte, neue Leasingverträge oder gestiegene Finanzierungskosten können dazu führen, dass eine ursprünglich passende Versicherungssumme später nicht mehr ausreicht.

Die Berechnung sollte deshalb insbesondere dann erneut vorgenommen werden, wenn sich wesentliche betriebliche Rahmenbedingungen verändert haben. Eine jährliche Aufstellung der Fixkosten schafft zusätzlich Transparenz über die wirtschaftlichen Verpflichtungen des Unternehmens.

Fazit: Die Versicherungssumme beginnt mit einer vollständigen Fixkostenanalyse

Eine passende Versicherungssumme lässt sich nur ermitteln, wenn die laufenden betrieblichen Kosten vollständig bekannt sind. Personalkosten, Miete und Bürokosten bilden dabei nur einen Teil der Rechnung. Auch Versicherungen, Finanzierungskosten, Leasingraten, bestimmte Steuern sowie individuelle branchenspezifische Verpflichtungen können relevant sein.

Ausgangspunkt sollte deshalb eine strukturierte Jahresaufstellung aller fortlaufenden Kosten sein. Aus deren Summe lässt sich der betriebliche Absicherungsbedarf nachvollziehbar ableiten. Anschließend kann entschieden werden, welcher Anteil dieses Risikos über die Praxisausfallversicherung abgesichert und welcher Anteil bewusst selbst getragen werden soll.

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